Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hennig Estrich- und Bodenverlegung GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen uns (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) über die Erbringung von handwerklichen Leistungen geschlossen werden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere beginnende Leistungserbringung.
3. Leistungen und Preise
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag, unseren Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Anlagen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager bzw. ab unserer Betriebsstätte.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, p.a. zu verlangen.
5. Lieferung und Leistungszeit
5.1. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2. Teillieferungen sind zulässig.
6. Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungsfrist ist nach BGB und VOB festgelegt.
6.2. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7. Haftung
7.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
9. Widerrufsrecht
9.1. Gemäß § 355 BGB haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses gilt jedoch nicht für vollständig erbrachte Leistungen, insbesondere bei individuell angepassten Arbeiten. Durch Ihre Zusage der Auftragsannahme bestätigen Sie, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden und dieses verstanden haben.
10. Kündigung
10.1. Ordentliche Kündigung: Soweit es sich um wiederkehrende Grundleistungen handelt (z.B. regelmäßige Wartung), kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 1 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
10.2. Einzelaufträge: Bei Einzelaufträgen gilt eine Kündigungsfrist von 10 Werktagen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies sind im folgenden:
Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 1 Rechnung.
Insolvenz oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei.
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine Partei, sofern diese trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt wird.
Behinderung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber.
Unzumutbare Belästigung des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte.
10.4. Sollte die vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten werden oder der Auftraggeber die vereinbarte Leistung weniger als 5 Werktage vor dem geplanten Ausführungsbeginn verschiebt, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten, wie beispielsweise Ausfallkosten, Anfahrtskosten, Materialkosten oder Personalkosten, zu Lasten des Auftraggebers.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 58553 Halver.
11.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.